Fotos und Videos abmahnsicher im Netz und neues Urteil zur Linksetzung

Heise-Medien-Justiziar Joerg Heidrich und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke erklärten auf der IFA 2016, worauf man beim Veröffentlichen von Bildern und Videos im Internet achten muss, um Abmahnungen zu entgehen.
Der Vortrag ist für jeden Betreiber eines Blogs oder einer Website sehr interessant.

Auch wenn der Vortrag erstmal langsam startet, auf jeden Fall dran bleiben. Es lohnt sich!


Quelle: heise online/YouTube

Aktueller Hinweis:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-160/15 vom 08.09.2016 entschieden, dass bei Links mit Gewinnerzielungsabsicht vermutet wird, dass der Linksetzer von evtl. Urheberrechtsverstößen an der Quelle (also: auf der anderen Website) Kenntnis hatte und dafür ggfs. haftet.

Wann eine Gewinnerzielungsabsicht beginnt und wie Linksetzer nachweisen müssen, dass sie doch keine Kenntnisse eines Urheberrechtsverstoßes hatten, bleibt in diesem Urteil offen. Dies soll auch für das Einbinden von YouTube-Videos gelten.
Für Privatpersonen ändert sich erstmal nichts, in diesem Fall haftet man für Urheberrechtsverstöße bei Links erst ab Kenntnis oder wenn man den Verstoß hätte erkennen müssen.

Also: Aufpassen bei der Linksetzung!

siehe auch:
Videotipp: Fotos und Videos abmahnsicher in der #heiseshowXXL (mit Inhaltsangabe).
EuGH verbietet kommerzielle Links auf Urheberrechtsverletzungen