Wann haftet ein Webseiten- oder Blogbetreiber für verlinkte Inhalte?
Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hamburg haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt.
Welche Auswirkungen dieses Urteil für die tägliche Praxis im Internet hat, erläutert dieses Video.
Heise-Medien-Justiziar Joerg Heidrich und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke erklärten auf der IFA 2016, worauf man beim Veröffentlichen von Bildern und Videos im Internet achten muss, um Abmahnungen zu entgehen. Der Vortrag ist für jeden Betreiber eines Blogs oder einer Website sehr interessant.
Auch wenn der Vortrag erstmal langsam startet, auf jeden Fall dran bleiben. Es lohnt sich!
Aktueller Hinweis: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-160/15 vom 08.09.2016 entschieden, dass bei Links mit Gewinnerzielungsabsicht vermutet wird, dass der Linksetzer von evtl. Urheberrechtsverstößen an der Quelle (also: auf der anderen Website) Kenntnis hatte und dafür ggfs. haftet.
Wann eine Gewinnerzielungsabsicht beginnt und wie Linksetzer nachweisen müssen, dass sie doch keine Kenntnisse eines Urheberrechtsverstoßes hatten, bleibt in diesem Urteil offen. Dies soll auch für das Einbinden von YouTube-Videos gelten. Für Privatpersonen ändert sich erstmal nichts, in diesem Fall haftet man für Urheberrechtsverstöße bei Links erst ab Kenntnis oder wenn man den Verstoß hätte erkennen müssen.
In der sehr interessanten Folge 20 des Jura-Podcasts Rechtsbelehrung(mit Radiojournalist Marcus Richter und Rechtsanwalt Thomas Schwenke) wird das Thema Creative Commons besprochen (diesmal mit dem Gast Dr. Till Kreutzer von iRIGHTS.info und iRIGHTS.law).
Sie wissen nicht, was Creative Commons ist? Hier finden Sie vorab nähere Informationen.
Das Thema Nutzungsrechte und Urheberrecht ist gerade für Blogger ein sehr wichtiges Thema, so dass ich diese Podcast-Folge (die diesmal fast doppelt so lang wurde wie die bisherigen Folgen) besonders weiterempfehlen kann.
Den Inhalt des Podcasts finden Sie auf folgender Seite: rechtsbelehrung.com (hier kann die Folge gehört werden, es gibt weiterführende Links und der Podcast wird zum Download angeboten).
Rechtsbelehrungist ein Jurapodcast, in dem monatlich aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden.
Hier kann die Folge ebenfalls direkt angehört werden:
Da durch dieses Urteil die Rechtslage bei der Verwendung von kostenlosen oder günstigen Bildern aus Bildarchiven bzw. Stockarchiven mal wieder unklarer geworden ist, kann man nur als Praxisempfehlung die Ausführungen von Rechtsanwalt Thomas Schwenke in seinem entsprechenden Blogartikel weiterempfehlen und hoffen, dass das Oberlandesgericht das Urteil wieder aufheben wird. Ich werde jedenfalls auf meiner Website und in meinem Blog solche Bilder nicht verwenden und weiterhin nur eigene Bilder posten!
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