Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 30.01.2014 entschieden, dass über die Fotoplattform Pixelio bezogene kostenlose Bilder, die in Websites oder Blogs gepostet werden, in der Bilddatei selbst mit einem Urhebervermerk versehen sein müssen. Ansonsten geht man das Risiko einer Abmahnung wegen fehlender Urheberkennzeichnung ein.
Da durch dieses Urteil die Rechtslage bei der Verwendung von kostenlosen oder günstigen Bildern aus Bildarchiven bzw. Stockarchiven mal wieder unklarer geworden ist, kann man nur als Praxisempfehlung die Ausführungen von Rechtsanwalt Thomas Schwenke in seinem entsprechenden Blogartikel weiterempfehlen und hoffen, dass das Oberlandesgericht das Urteil wieder aufheben wird.
Ich werde jedenfalls auf meiner Website und in meinem Blog solche Bilder nicht verwenden und weiterhin nur eigene Bilder posten!