Fake News und Social Bots – Rechtsbelehrung Folge 43 (Jura-Podcast)

Die Folge 43 des Jura-Podcasts „Rechtsbelehrung“ (mit Radiojournalist Marcus Richter und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke) widmet sich diesmal dem aktuellen Thema “Fake News” und “Social Bots”.

Die Frage, die sich mir nach dem Hören dieser Folge stellt ist, wo fangen „Fake News“ an? In den Nachrichten werden z.B. oft Bilder gezeigt, die nachweislich schon früher gezeigt wurden und nicht zur aktuellen Meldung gehören. Was kann ich noch glauben und was nicht? Nicht nur auf Facebook, Twitter & Co., sondern auch in der öffentlichen Berichterstattung im Fernsehen.
Diese Folge zeigt sehr gut auf, dass man Fake News kaum juristisch verfolgen kann.
Aber Facebook & Co. sollten meines Erachtens schon juristisch gezwungen werden, nachgewiesene Fake News zu löschen. Wer so viel Geld mit diesen Plattformen verdient, hat auch eine entsprechende Verantwortung gegenüber den Usern. Aber da müssten viele Länder an einem Strang ziehen, dann würde sich meines Erachtens auch was ändern.

Und wieweit beeinflussen Social Bots politische Stimmungen? Sind sie nur eine Begleiterscheinung moderner Techniken oder geht die Beeinflussung in den einzelnen Social Media Plattformen schon über das „normale“ Maß hinaus?

Den Inhalt des Podcasts finden Sie auf folgender Seite, hier kann die Folge gehört werden, es gibt weiterführende Links und der Podcast wird zum Download angeboten.

Rechtsbelehrung ist ein Jurapodcast, in dem monatlich aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden.

Hier kann die Folge ebenfalls direkt angehört werden:


Quelle: rechtsbelehrung.com

Übrigens: ganz am Anfang der Sendung gibt es auch schon Fake News :-) Haben Sie es bemerkt?

Hinweis:
Einen Überblick über alle Folgen der „Rechtsbelehrung“ finden Sie hier.

Neues PERRY RHODAN-Blog: Heftehaufen

Als langjähriger Perry Rhodan-Leser möchte ich heute auf ein neues Blog von Martin Ingenhoven mit dem Namen Heftehaufen aufmerksam machen.
Er hat im Dezember 2016 eine PERRY RHODAN-Sammlung übernommen und sich vorgenommen, die Serie komplett zu lesen und über seine Eindrücke zu schreiben.

PERRY RHODAN ist die größte Science-Fiction Serie der Welt. Seit 1961 sind mehr als 2800 Heftromane, über 450 Taschenbücher und zahlreiche weitere Publikationen erschienen. Ich habe dieser Serie eine eigene Seite in meinem Blog und auf meiner Website gewidmet.

Ich finde das Projekt von Martin Ingenhoven absolut faszinierend und er schreibt in seinem Blog regelmäßig über den Inhalt und seine Gedanken zu den jeweiligen Heften.
So sind seine Beiträge auch immer eine Zeitreise für mich und ich erinnere mich daran, als ich die Hefte gelesen habe.
Obwohl ich schon seit Jahren aktiver Leser der Serie bin, habe ich viele Zyklen noch nicht gelesen und hoffe, dass ich dies – neben der aktuellen Lektüre der Erstauflage – noch in den nächsten Jahren nachlesen kann.

Wer Martin Ingenhoven folgen möchte, kann dies direkt über sein Blog oder auch über Twitter tun.
Die Perry Rhodan-Redaktion hat über das Projekt einen eigenen Artikel geschrieben.

Im aktuellen Zyklus “Sternengruft” befindet sich Perry Rhodan in Heft 2891 in der Galaxis Orpleyd, 131 Millionen Lichtjahre von der Erde entfernt.

© Pabel-Moewig Verlag KG, Rastatt

Mein persönliches Perry Rhodan-Highlight war im Jahr 2011 der Besuch des Perry Rhodan-Weltcons in Mannheim.
Meinen ausführlichen Bericht mit vielen Fotos finden Sie hier.

Der Zeitreisende mit den Perry Rhodan-Autoren Michael Marcus Thurner (links) und Leo Lukas (rechts)

In diesem Sinne: “Auf zu den Sternen!”


Quelle: PERRY RHODAN-Redaktion/YouTube

Weiterführende Links:
Offizielle Website von PERRY RHODAN
YouTube-Kanal der PERRY RHODAN-Redaktion
Perrypedia – das Nachschlagewerk zur Serie

Neues Urteil des Landgerichts Hamburg zur Linksetzung im Internet

Wann haftet ein Webseiten- oder Blogbetreiber für verlinkte Inhalte?

Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hamburg haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt.

Welche Auswirkungen dieses Urteil für die tägliche Praxis im Internet hat, erläutert dieses Video.


Quelle: Kanzlei WBS/YouTube

siehe auch:
Gericht bestätigt Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten

Fotos und Videos abmahnsicher im Netz und neues Urteil zur Linksetzung

Fotos und Videos abmahnsicher im Netz und neues Urteil zur Linksetzung

Heise-Medien-Justiziar Joerg Heidrich und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke erklärten auf der IFA 2016, worauf man beim Veröffentlichen von Bildern und Videos im Internet achten muss, um Abmahnungen zu entgehen.
Der Vortrag ist für jeden Betreiber eines Blogs oder einer Website sehr interessant.

Auch wenn der Vortrag erstmal langsam startet, auf jeden Fall dran bleiben. Es lohnt sich!


Quelle: heise online/YouTube

Aktueller Hinweis:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-160/15 vom 08.09.2016 entschieden, dass bei Links mit Gewinnerzielungsabsicht vermutet wird, dass der Linksetzer von evtl. Urheberrechtsverstößen an der Quelle (also: auf der anderen Website) Kenntnis hatte und dafür ggfs. haftet.

Wann eine Gewinnerzielungsabsicht beginnt und wie Linksetzer nachweisen müssen, dass sie doch keine Kenntnisse eines Urheberrechtsverstoßes hatten, bleibt in diesem Urteil offen. Dies soll auch für das Einbinden von YouTube-Videos gelten.
Für Privatpersonen ändert sich erstmal nichts, in diesem Fall haftet man für Urheberrechtsverstöße bei Links erst ab Kenntnis oder wenn man den Verstoß hätte erkennen müssen.

Also: Aufpassen bei der Linksetzung!

siehe auch:
Videotipp: Fotos und Videos abmahnsicher in der #heiseshowXXL (mit Inhaltsangabe).
EuGH verbietet kommerzielle Links auf Urheberrechtsverletzungen

Blogger-Tipps: Rechtsfragen im affenblog

Im affenblog sind zwei besonders interessante Podcast-Folgen über Rechtsfragen zu den Themen “Datenschutz und Impressum” (Teil 1) und “Social Media” (Teil 2) erschienen.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke erklärt sehr verständlich und in gutem Tempo die bekanntesten Fallstricke, die man beim Aufbau einer Website oder eines Blogs möglichst umgehen sollte.
Interviewpartner sind Vladislav Melnik, Gründer des “affenblogs” und Gordon Schönwälder, Podcast-Hero.

Hier die Links zu den bisherigen beiden Podcast-Folgen (Folge 3 erscheint in Kürze):

Thomas Schwenke im Interview: Die häufigsten Rechtsfragen im Inbound Marketing (Teil 1)

Thomas Schwenke im Interview: Die häufigsten Rechtsfragen im Inbound Marketing (Teil 2)

Die Folgen können jeweils online gehört werden und werden auch zum Download angeboten. Alternativ kann der Inhalt der Folgen auch nachgelesen werden.

Mein Fazit nach Teil 2: Wir leben alle in einer “Smart Risk”-Welt :-)

siehe auch:
Das Facebookgeschäft – Rechtsbelehrung Folge 2 (Jura-Podcast mit Vorschaubildern, Facebook-AGB & Klarnamen)
Das Impressum – Rechtsbelehrung Folge 3 (Jura-Podcast mit der neuen Bildersuche, Likes und der Impressumspflicht)
Die Datenschutzerklärung – Rechtsbelehrung Folge 4 (Jura-Podcast)

Neues Videotraining: WordPress 4.5 – Das umfassende Training

Der Rheinwerk-Verlag (früher: Galileo-Press) hat ein neues WordPress-Videotraining veröffentlicht:
WordPress 4.5 – Das umfassende Training.
Lars Becker, Webdesigner und WordPress-Experte, führt Sie durch diesen Lernkurs für WordPress.
Egal ob als Einsteiger oder Fortgeschrittener – mit diesem Training erhalten Sie das nötige Wissen, um WordPress auf einem eigenen Server einzurichten sowie eigene Websites oder Blogs damit aufzubauen und individuell zu gestalten. Profitieren Sie von Tipps zu Plug-ins, Gestaltung, Sicherheit, Online-Shops, SEO und Responsive Webdesign (Quelle: Rheinwerk).


Quelle: Rheinwerk/YouTube

In diesem umfassenden Videotraining lernen Sie:

1. WordPress – verschiedene Wege zur Installation
2. Texte, Bilder und Videos einpflegen
3. Das Design mit Themes verändern
4. Den Funktionsumfang mit Plug-ins erweitern
5. Ihr Online-Shop mit WooCommerce
6. Mehrsprachige Websites mit WordPress
7. WordPress-Websites optimieren
8. Websites absichern und veröffentlichen.

Da ich schon Videotrainings vom Rheinwerk-Verlag gekauft und durchgearbeitet habe, kann ich die Trainings wirklich nur empfehlen.

In einem weiteren Trailer wird z.B. erläutert, wie eine sog. Lightbox über ein Plugin hinzugefügt werden kann. Dieses Plugin habe ich nun installiert und meine Fotos werden jetzt besser präsentiert.


Quelle: Rheinwerk/YouTube

Das neue Videotraining kann auf der Seite des Rheinwerk-Verlags entweder als DVD bestellt werden oder ist als Download sofort verfügbar (Spielzeit: 6,5 Stunden).

siehe auch:
Homepage des Rheinwerk-Verlags
WordPress-Themes entwickeln und gestalten